Bernhard Kemper

RA Bernhard Kemper, LL.M.

Fachanwalt für Steuerrecht


Nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahr 1999 hat Herr Kemper sich von Anfang an auf das Steuerrecht konzentriert und Erfahrung bei steuerlichen und wirtschaftsprüfenden Arbeitgebern gesammelt. Herr Kemper hat nebenher stets und bis jetzt eine Rechtsanwaltkanzlei auch auf nichtsteuerlichen Gebieten geleitet.


Im Januar 2005 verlieh ihm dann die Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis, die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen. Die Schwerpunkte liegen seither in den Bereichen Verteidigung in Steuerstrafsachen, anwaltliche Beratung bei Außen- prüfung und Steuerfahndung, Einspruchs- und finanzgerichtliche Verfahren sowie Internationales Steuerrecht (u. a. Polen) und Arbeitsrecht. Darüber hinaus hat Herr Kemper Erfahrungen als Dozent u.a. bei wirtschaftlichen Institutionen (IHKs und Handwerkskammern) gesammelt, bei denen er regelmäßig über aktuelle rechtliche und steuerliche Themen (Deutschland und Polen) referiert.


Seit 2010 unterrichtet Herr Kemper auf den Gebieten des allgemeinen Rechts und des Steuerrechts an der FOM Hochschule für Ökonomie & Management gemeinnützige GmbH (in ganz Deutschland tätiger Spezialist für das berufsbegleitende Studium) am Standort in Berlin.

Von September 2009 bis Februar 2011 war Herr Kemper für den Postgraduierten-Studiengang "Wirtschaftsrecht und Unternehmensstrukturierung" an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster eingeschrieben, wo er durch hochqualifizierte Dozenten/innen u.a. auf folgenden Fachgebieten neuste Rechtskenntnisse erlangt hat: Nationales und internationales Handels- und Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Arbeits-, Vergabe-, Insolvenz-, Konzern-, Kartell- und Steuerrecht sowie Rechte prozessualer Art.

 

Seit dem hat Herr Kemper auch in diesen Rechtsgebtieten praktische Erfahrungen erlangt.

 

Herr Kemper ist seit Oktober 2011 befähigt, den international anerkannten Titel "LL.M." zu führen. Gleichzeitig erwarb er den theoretischen Teil des Fachanwaltes für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Unsere Beratungsgespräche sowie die schriftliche Korrespondenz ist auch in englischer Sprache möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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