Bernhard Kemper

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Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei


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Wir sind eine international tätige Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Berlin. Unsere Schwerpunkte liegen im Steuer- und Wirtschaftsrecht (Allgemeine steuerliche Beratung, Steuergestaltung, Steuerstrafrecht, steuerliche Einspruchs- und Klageverfahren, Steuererklärungen, internationales Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht). Zudem beraten wir derzeit nach deutschem und polnischem Recht bei nationalen sowie grenzüberschreitenden rechtlichen und steuerlichen Problemstellungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

 

Die engen Kooperationen mit deutschen und internationalen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erlauben eine interdisziplinäre Ausrichtung oder Erweiterung der Beratung.

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Aktuelles

Doppelbesteuerungsabkommen
01 März, 2022
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern. ✅ 4 verschiedene Prinzipien ➤ Erfahren Sie mehr in unserem Blog!
27 Sept., 2021
Durch Umsatzsteuerbetrug (Umsatzsteuerkarussell) wird dem Staat jährlich in Deutschland ein Schaden von 14 Milliarden Euro zugefügt. Auf dem europäischen Markt beträgt der Schaden rund 50 Milliarden Euro.Möglich wird dieser Betrug durch das 1993 eingeführte europäische Mehrwertsteuersystem, das eine Besonderheit darstellt. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedsstaaten nicht zu erschweren, wurde der Handel zwischen den Staaten von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Regelung wird gezielt zur Steuerhinterziehung bzw. für Steuerbetrug ausgenutzt.Die Umsatzsteuer, die auch Mehrwertsteuer genannt wird, ist eine Verbrauchersteuer, die von einem Händler zum anderen Händler weitergereicht wird. Das bedeutet, dass sich die Händler die 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und sich den Betrag dann wieder vom Finanzamt zurückholen. Sobald diese Steuer auf einem Kassenzettel auftaucht und die Ware vom Kunden gekauft wurde, zahlt der Kunde die Steuer.Der KarussellbetrugEin Händler 1 verkauft eine Ware an einen Zwischenhändler 2 in einem EU-Staat – beispielsweise von Frankreich nach Deutschland. Bei diesem Handel wird keine Umsatzsteuer berechnet, das heißt, hier fällt keine Steuer an.Wenn der Zwischenhändler 2 dann aber die Ware im selben Land weiter an einen Händler 3 verkauft, müsste der Zwischenhändler 2 eigentlich die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, was er allerdings nicht tut.Der Händler 3 verkauft die Ware weiter an Händler 1, was durch einen innergemeinschaftlichen Erwerb steuerfrei ist. Händler 3 hat allerdings eine Rechnung von Händler 2 erhalten, in der Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Umsatzsteuer lässt er sich als Vorsteuer erstatten, obwohl Händler 2 sie...Read More
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